Aufgaben

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen sowie der Eltern volljähriger Schüler (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG). Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Konkret sind das z.B.

  • Gestaltung des Schullebens durch Mitarbeit im Schulforum
  • Einbindung in Disziplinarverfahren (auf Wunsch der Betroffenen)
  • Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
  • Änderung von Ausbildungsrichtungen, Einführung von Schulversuchen
  • Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Vermittlung in Konfliktsituationen o.ä.

Naturgemäß kommt dem EBR allgemein eine entscheidende Rolle zu bei der Vertretung des Elterninteresses für Bildung und Erziehung der Kinder.

 

Regelmäßige Veranstaltungen

  • Vorträge
  • Weihnachtsbazar 
  • Kennenlernnachmittag
  • Mitwirkung beim Sommerfest
  • Sektempfang bei der Abiturverleihung
  • Mitwirkung beim Berufsinfoabend  
  • Organisation Tanzkurs  
  • Kurs "Zehn-Finger-System" (in Zusammenarbeit mit der VHS)

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Wahlordnung des Elternbeirates 2020