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Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen sowie der Eltern volljähriger Schüler (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG). Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Konkret sind das z.B.
Naturgemäß kommt dem EBR allgemein eine entscheidende Rolle zu bei der Vertretung des Elterninteresses für Bildung und Erziehung der Kinder.