Formulare

Krankmeldung

Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen, so melden Sie es in jedem Fall vor Unterrichtsbeginn, am besten bis 7.30 Uhr, krank. Dies kann telefonisch, formlos per Fax oder per Elternportal geschehen. Bereits am Vorabend oder frühmorgens kann auch der Anrufbeantworter der Schule besprochen werden. Bitte geben Sie dabei den vollständigen Namen und die Klasse Ihres Kindes an.

Nach Genesung muss Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung vorlegen. Dazu verwenden Sie bitte das Formular im Downloadbereich rechts.

Bei längeren Erkrankungen sollte der Schule nach 3 Unterrichtstagen eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Erkrankungen von mehr als 10 Unterrichtstagen müssen durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Bitte beachten Sie diese Regelungen ganz besonders, wenn während der Abwesenheit Ihres Kindes eine angekündigte Leistungserhebung (Schulaufgabe, Referat o. Ä.) angesetzt ist. Bei auffälliger Häufung von Absenzen nimmt die Schule Verbindung mit dem Elternhaus auf. In entsprechenden Fällen müssen wir auf der Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen.

Aus Sorge um die Sicherheit Ihrer Kinder werden wir Sie als Erziehungsberechtigte telefonisch benachrichtigen, wenn Ihr Kind bis 8.10 Uhr unentschuldigt fehlt, sofern es die Jahrgangsstufen 5 bis 10 besucht.

Für die Oberstufe gilt eine gesonderte Absenzenregelung, die den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Schuljahres durch die Oberstufenbetreuer bekannt gegeben wird.

 

Freistellung vom Unterricht

Für dringend erforderliche Arztbesuche oder anderes absehbares Fernbleiben vom Unterricht muss in der Regel eine Woche zuvor eine Freistellung vom Unterricht beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte ebenfalls das Formular Abwesenheit_vom_Unterricht.pdf im Downloadbereich rechts und füllen es entsprechend aus.
Bitte bedenken Sie, dass ein erheblicher Aufwand entsteht, wenn Befreiungsanträge sehr kurzfristig oder gar nachträglich eingereicht werden. Auch sollte bei Überschneidungen mit angesetzten Leistungsmessungen in jedem Fall im Vorfeld der Kontakt zur jeweiligen Lehrkraft gesucht werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass für Urlaubsreisen grundsätzlich keine Freistellung vom Unterricht erfolgen kann. Auch an Tagen unmittelbar vor und nach Ferienende gilt die gesetzliche Schulbesuchspflicht. 

 

Weitere Formulare

Hier finden Sie außerdem folgende Formulare: